Mit den Maßnahmen im November sei es bundesweit gelungen, den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen weitgehend zu stoppen und auf einem erhöhten Niveau zu stabilisieren, aber mit sehr unterschiedlichem Entwicklungsverlauf, so Koch.
„Berlin lag zum Zeitpunkt der letzten MPK am 24. Oktober mit einem Inzidenzwert von knapp über 100 bundesweit ganz oben. Seitdem steigt das Infektionsgeschehen in Berlin ungebrochen weiter an. Mittlerweile ist der Inzidenzwert auf rund 200 gestiegen. Berlin hält damit den bundesweiten Spitzenplatz im negativen Sinne. Ähnlich kritisch ist das Infektionsgeschehen in Sachsen. Auch hier ist ein ununterbrochener Anstieg zu verzeichnen. Die Inzidenz stieg von 40 im Oktober auf jetzt 190. Bundesweit der zweite Platz. Dann folgen Bayern, Hessen und NRW mit ebenfalls hohem Infektionsgeschehen. Der Inzidenzwert liegt hier zwischen 160 und 180 – aber der Anstieg ist in allen drei Bundesländern zum Stillstand gekommen. Die Inzidenzzahl bewegt sich im November nahezu seitwärts.“
Aber in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die Entwicklung sogar leicht rückläufig. Schleswig-Holstein habe zum Zeitpunkt der letzten MPK nur knapp über einer 20-Inzidenzn gelegen. Der Wert sei Anfang November auf über 50 bis knapp an die 60 heran gestiegen, seitdem verzeichne Schleswig-Holstein einen allmählichen, kontinuierlichen Rückgang auf aktuell 48. Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern sei Schleswig-Holstein damit das Bundesland mit dem niedrigsten Infektionsgeschehen bundesweit.
Wenn bei einer weltweiten Pandemie das ganze Jahr über gelänge, die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein niedrig zu halten, dann habe das nichts mit Glück zu tun. Vielmehr sei das hart erarbeitet. Selbst erarbeitet, weil das ganze Jahr über strengere Regeln gegolten hätten als bundesweit.
Deshalb komme eine Verschärfung von Maßnahmen für Schleswig-Holstein nicht in Betracht. Stattdessen sei man im Land in der Lage, körpernahe Dienstleistungen wieder zuzulassen sowie Tierparks und Zoos wieder zu öffnen. Auch bleibe es bei der bewährten und erprobten Regelung von 10 Personen inklusive Kindern.
Maskenpflicht an Schulen: Die jetzt vorgesehenen Verschärfungen blieben immer noch hinter dem zurück, was bei uns im Land schon seit den Herbstferien gilt. Auch mit der Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht müsse man aber nicht warten, bis 200 Neuinfektionen übertroffen sind. Da könne man früher eingreifen.
„Sollte es den anderen Bundesländern im Laufe des Dezembers nicht gelingen, das Infektionsgeschehen wieder auf eine Inzidenz unter 50 zu drücken, dann sind auch im Januar weitere Beschränkungen zu befürchten. Mit unserem heutigen Antrag bringen wir deshalb die klare Erwartungshaltung zum Ausdruck, dass der Bund in einem solchen Fall weiterhin Wirtschaftshilfen gewährt, wie das jetzt im November und Dezember der Fall ist“, so der Fraktionsvorsitzende.
Koch warnt: „Auf Bundesebene mehren sich die Stimmen, die diese finanzielle Belastung dann mit den Ländern teilen wollen. Sollte es dazu kommen, würden wir in Schleswig-Holstein doppelt und dreifach bestraft werden: Bei den Ausgleichszahlungen für das Bereithalten freier Krankenhausbetten gehen wir schon jetzt weitgehend leer aus, obwohl die anderen Bundesländer unsere Betten bei Bedarf gerne in Anspruch nehmen werden. Fortgesetzt hohe Infektionszahlen in anderen Bundesländern würden auch uns im nächsten Jahr weiterhin erhebliche Beschränkungen abverlangen. Und für die Finanzierung der erforderlichen Wirtschaftshilfen würden wir dann ohne eigenes Verschulden auch noch zur Kasse gebeten werden.“
Zum Schluss ein Appell bezüglich der Festtage: „Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch an diesen besonderen Tagen weiterhin so verantwortungsvoll verhalten werden, wie sie es das ganze Jahr über schon getan haben.“
Und eine Bitte an die Kirchen und Religionsgemeinschaften: „So sehr der Weihnachtsgottesdienst oder die Christmette zu Weihnachten mit dazu gehören, so sehr müssen wir darauf achten, dass nicht gerade diese Veranstaltungen die dritte Corona-Welle auslösen. Deshalb braucht es auch hier Regeln zur Kontaktvermeidung.“