Pressearchiv Ole-Christopher Plambeck
Dienstrechtliche Vorschriften |
TOP 4: Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen
Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bedanke mich bei der Finanzministerin für das Einbringen dieses Gesetzentwurfes. Denn neben neuen Regelungen zu den Themen, wie Mehrarbeitsvergütung, Anpassungen in der Beamtenversorgung aufgrund der Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf monatlich 520 Euro, Kindererziehungs- und Pflegezuschläge in der Beamtenversorgung…TOP 32 +33: Kräfte nicht unnötig binden, sondern einfach umsetzen!
Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, die schwierigen wirtschaftlichen Aussichten sind in der Mai-Steuerschätzung klar ablesbar und stellten den Haushalt 2023 und die folgenden Haushalte unseres Landes vor finanziellen Herausforderungen. Hinzu kommen steigende Zinsen und auch die hohen Tarifabschlüsse, die es umzusetzen gilt. Solide Haushaltspolitik bedeutet, umgehend auf diese Situation zu…TOP 16: Das Kreditwesengesetz ist kein Gleichstellungsgesetz
Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sehen wir in der Koalition als Selbstverständnis. Wir müssen alles dafür tun, damit Frauen die gleichen Chancen bekommen, wie Männer, aber auch andersherum. Eine Ungleichbehandlung in der gesellschaftlichen Stellung darf es nicht geben. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern,…TOP 9: Die Steuerverwaltung für die Zukunft weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, da ich seit knapp 20 Jahren beruflich mit den unterschiedlichsten Finanzämtern zu tun habe, erlaube ich mir ein kleines Urteil über die Arbeit in den Finanzämtern. Meines Erachtens gehören die Finanzverwaltungen mit zu den leistungsfähigsten Verwaltungen im Land. Daher möchte ich zu Beginn einen großen Dank an die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten…TOP 3: Verfassungsauftrag wird konsequent umgesetzt
Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, Artikel 61 Abs. 1 unserer Landesverfassung besagt, Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt in Normallagen und ist absolut richtig. Aber Artikel 61 im Abs. 3 sagt auch, im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und…Haushalt |