Zusammenarbeit der Länder SH und HH
Der Fraktionsarbeitskreis bündelt die Arbeit für den jüngsten Ausschuss des Landtages, der sich erstmalig am 17. November 2016 konstituiert hat.
Da die Landesverfassungen keine länderübergreifenden Ausschüsse als Beschlussgremien vorsehen, haben Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils gleichnamige Ausschüsse gebildet, die gemeinsam tagen. Dadurch besteht die Möglichkeit, konkrete Beschlussvorschläge zu erarbeiten, die dann direkt in den zuständigen Fachausschüssen oder Parlamenten beschlossen werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg wird so auf eine neue Ebene gehoben. Die Parlamentarier können enger und abgestimmter zusammenarbeiten und konkrete Probleme aufgreifen. Es gilt, zahlreiche Zukunftsprojekte im Interesse der betroffenen Menschen voranzubringen. Hierzu gehören unter anderem die Themen Bildung und Kinderbetreuung, Fragen der digitalen- und Verkehrsinfrastruktur, des Wohnungsbaus, der Inneren Sicherheit sowie der Energieversorgung. Besonders für unsere Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten der Landesgrenzen in der Metropolregion sind dies drängende Fragen.
Ein wichtiges Ziel des Facharbeitskreises ist es, mit dem neuen Ausschuss konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erreichen.
Der „Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg“ soll die enge Verbundenheit und Zusammenarbeit der Länder parlamentarisch fördern und begleiten.