Individueller Verwaltungsaufwand muss bezahlt werden
Individueller Verwaltungsaufwand muss bezahlt werden
Die pflegepolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Andrea Tschacher, erläuterte, warum man dem Antrag der SPD-Fraktion in der heutigen Debatte zur Gebühr für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ nicht zustimmen könne.
Die SPD sei der Meinung, dass das Eintreiben der Gebühr mit zu hohem bürokratischem Aufwand verbunden sei. „Der derzeitige Weg, die Gebühren über die Pflegeschulen zu sammeln, kann bereits als Bürokratiearm betrachtet werden. In der Regel müssen keine einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden, was sich positiv auf die Kostenhöhe auswirkt“, so die Abgeordnete.
Spiele man den Gedanken der Gebührenabschaffung einmal durch: Was würde ein Wegfall der Gebühr bedeuten?
„Ein Wegfall dieser Gebühren würde bedeuten, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden müssten. In einer Zeit, in der wir ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, sollten wir gut überlegen, ob dies der richtige Schritt ist“, stellte Tschacher fest.
Die Fragestellung, warum es diese Gebühr überhaupt gibt, sei ebenfalls eine Betrachtung wert.
„Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung, sprich eine Amtshandlung der Behörden. Sie dienen dazu, die Kosten für die Verwaltungstätigkeiten angemessen zu decken.
Wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist. Sie deckt den angemessenen Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen, verhindert eine zusätzliche finanzielle Belastung der Allgemeinheit und entspricht den branchenüblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit bleibt, diese Gebühr für ihre Auszubildenden zu übernehmen“, sagte Andrea Tschacher abschließend.