Keine indirekte Erhöhung der Erbschaftsteuer

Keine indirekte Erhöhung der Erbschaftsteuer

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat eine Neuregelung bei der Bewertung von Immobilien erforderlich gemacht, so werden zukünftig Immobilien mit Ihrem Verkehrswert bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaft angesetzt. Dementsprechend werden die Bewertungsregelungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vereinheitlicht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag debattierte heute über die Folgen dieser Neuregelung.

„Eine indirekte Erhöhung der anfallenden Erbschaftsteuer war nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichts. Eine überbordende Besteuerung von Erbschaften innerhalb von Familien lehnen wir strikt ab und ist mit unserer Auffassung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes, dem besonderen staatlichen Schutz der Familie, nicht vereinbar.

Die im Zuge des Jahressteuergesetz 2022 eingebrachte Änderung der Immobilienwertermittlungsverordnung, welche deutlich höhere Besteuerungsgrundlagen zur Folge hat, ohne gleichzeitige Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sehen wir daher äußerst kritisch“, so Michel Deckmann für die CDU-Landtagsfraktion in der Debatte.

Es gebe allerdings noch weitere Punkte, welche bei der Erbschaftsteuer thematisiert werden müssen. Der Finanzpolitiker nannte beispielsweise die gegenwärtig rechtlich nicht klar definierte Frist (unverzüglich) bis zu welcher das Elternhaus bezogen sein muss, ohne das Erbschaftsteuer anfällt.

Die Folgen dieser Reform treffe die Eigenheimbesitzer auf den Inseln und Halligen sowie in unseren beliebten Tourismusregionen besonders. Denn dort überschreite der Wert des Eigenheims den tatsächlichen baulichen Wert deutlich. Der nordfriesische Landtagsabgeordnete erläuterte: „Wenn diese Häuser nicht binnen kürzester Zeit selbst bezogen werden, kann die anfallende Erbschaftsteuer zum Verlust des Elternhauses führen.“

Irritiert zeigt sich der Abgeordnete über das Verhalten der FDP bei diesem Thema. So habe doch bereits im November das von der FDP geführte Finanzministerium in Berlin das Thema nicht auf dem Schirm gehabt. „Darüber hinaus kann man festhalten, dass dieses Thema bereits im deutschen Bundestag debattiert wurde. Dort gab es die Möglichkeit die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer unkompliziert und zügig zu erhöhen. Diesbezüglich lag ein Antrag von CDU/CSU vor und wer hat ihn abgelehnt?  Neben den erwartbaren Ablehnungen von Linke, SPD und Grünen war es die FDP, die sich einer Erhöhung der Freibeträge in den Weg gestellt hat“, so Michel Deckmann.

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