Landtag stellt Notlage fest
Landtag stellt Notlage fest
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, haben die Koalitionsfraktionen einen Dringlichkeitsantrag zur Novembersitzung des Landtags eingereicht, um für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung festzustellen. Dieser Beschluss war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Notkredite nur in den Jahren möglich sind, in denen eine Notlage festgestellt wurde, nötig geworden.
Mit zwei weiteren Dringlichkeitsanträgen wurde mit Blick auf die laufende Haushaltsaufstellung auch die Notsituation für das Jahr 2024 festgestellt und die Förderung für das Ansiedlungsvorhaben von Northvolt abgesichert.
Für die CDU begründete der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch in der Debatte die Notwendigkeit dieses Schritts:
„Aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Landes war es nicht möglich, diese Maßnahmen aus dem regulären Haushalt zu finanzieren. Die veranschlagten Positionen sind aber allesamt Bestandteil der Maßnahmenpakete, die der Landtag zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg sowie deren Folgen beschlossen hatte.
Mit dem Haushalt 2023 wurde somit bereits deutlich, dass die aus beiden Krisen resultierende Notlage auch in diesem Jahr weiter andauert“, so Koch in der Debatte.
Mit dem formellen Beschluss der Notlage ziehen die Koalitionsfraktionen die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Alle am Ende dieses Jahres nicht verbrauchten Gelder aus Notkrediten, die sich zurzeit in Sondervermögen und Rücklagen befinden, werden zur Sondertilgung der aufgenommenen Notkredite eingesetzt“, stellte der Fraktionschef in der Debatte klar.
Darüber hinaus werde bereits heute festgestellt, dass angesichts der fortgesetzten Umsetzung der zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg beschlossenen Maßnahmen sowie der neu hinzugekommenen Naturkatastrophe mit Ostseeflut auch im kommenden Jahr die dafür aufzuwendenden Mittel die Finanzlage des Jahres 2024 erheblich beeinträchtigten. So werde nun die Voraussetzung geschaffen, dass bei der aktuell laufenden Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr auch Ausnahmepositionen einplanen kann, die die nicht aus dem regulären Haushalt finanziert werden können.
„Die Aufnahme eines dafür erforderlichen Notkredites wird der Landtag im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen prüfen und dazu erforderlichenfalls einen separaten Notkreditbeschluss treffen. Mit diesem Notkreditbeschluss wird dann auch ein dazugehöriger Tilgungsplan zu beschließen sein“, erklärte Koch mit Blick auf dem Haushaltsbeschluss im kommenden Jahr.
Darüber hinaus wurde heute auch sichergestellt, dass das Land für den Fall, dass bereits in diesem Jahr ein Anteil für die Northvolt-Förderung erbracht werden muss, handlungsfähig ist und seinen Teil an der Förderung jederzeit erbringen kann.
„Innerhalb von nur sieben Tagen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und die Handlungsfähigkeit des Landes zur Bewältigung der aktuellen und andauernden Krisenlage wieder hergestellt. Bleibt zu hoffen, dass es der Bundesregierung ähnlich schnell gelingt, das von ihr selbst verursachte Problem zu lösen“, so Koch abschließend.