„Sie lernen nichts aus Ihren Fehlern, liebe SPD und lieber SSW“
„Sie lernen nichts aus Ihren Fehlern, liebe SPD und lieber SSW“
In der Debatte um die Änderung des kommunalen Wahlrechts spricht Hans Hinrich Neve für die CDU-Landtagsfraktion:
„Am 14. Februar 1989 verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein Gesetz, das Menschen mit ausgewählter Staatsangehörigkeit gestatten sollte, an Gemeinde- und Kreiswahlen teilzunehmen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU wurden damals ignoriert und in der Debatte teilweise verhöhnt. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der Experten in der Anhörung blieben ungehört.“
Damals seien einzelne Staatsangehörigkeiten anerkannt worden. Dazu hätten nur dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweizerische Staatsangehörige gezählt. Inzwischen sei dies längst auch für EU-Bürger eingeführt – ganz im Sinne der Gegenseitigkeit.
„Wir haben in Deutschland eine Situation in der Diskussionen zwischen denjenigen laufen, die Weltoffenheit wollen, und denen, die für mehr Abschottung plädieren. Diese Anträge haben mit Weltoffenheit gar nichts zu tun, sondern ist eher Wasser auf den Mühlen derer, die für Abschottung sind. Mit Rechten gehen auch Pflichten einher. Deshalb und vor dem Hintergrund des Grundgesetzes halten wir eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts quasi auf „alle“ für falsch“, so Neve abschließend.