Über Laufzeitverlängerung der Kernkraft entscheidet alleine der Bund

Über Laufzeitverlängerung der Kernkraft entscheidet alleine der Bund

„Die Begehren der FDP, die Laufzeiten der noch am Netz laufenden Kernkraftwerke zu verlängern ist richtig. Der Antrag richtet sich aber an den falschen Adressaten“, stellte Claus Christian Claussen für die CDU-Fraktion in seiner heutigen Rede zum Antrag der FDP-Fraktion.

So ist eine Verlängerung der Kernkraftwerke angewiesen auf eine Änderung des Atomgesetz, welches Bundesrecht ist. Demnach müsse sich die Landtagsfraktion der FDP lieber an die Kollegen im Bund wenden, damit sich dieser in der Ampel durchsetze.

Die CDU wolle die FDP dabei unterstützen, wie man auch an der Weimarer Erklärung des CDU-Bundesvorstandes vom 14.01.2023 erkennen könne. Diese halte fest, dass es in der derzeitigen Situation alle verfügbaren Energiequellen brauche, weshalb am Netz befindliche Kernkraftwerke bis Ende 2024 weiterlaufen sollten.

Der Forderung der FDP-Landtagsfraktion, das Kernkraftwerk Brockdorf wieder in Betrieb zu nehmen, entgegnete Claussen, dass dort die Situation noch komplexer sei. Es ist eine Änderung des Atomgesetzs und eine erneute Betriebserlaubnis notwendig. Zusätzlich müsse überprüft werden ob die technischen Voraussetzungen noch gegeben sind. Die Fragen von Personal und Brennstäben seien ebenfalls noch zu beantworten.

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