Wir setzten uns für die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen ein

In der heutigen Debatte zum Arbeitszeitgesetz stellte der Sprecher für Berufliche Bildung, Peer Knöfler, heraus: „Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam beschlossen, uns für die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen mit Experimentierklauseln und Experimentierräumen auf Basis von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen einzusetzen.“

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr als 48 Stunden (6 Tage x 8 Stunden) pro Woche arbeiten.

Die 48-Stunden-Regel schließt alle Tätigkeiten eines Arbeitnehmers ein. So darf beispielsweise ein Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausüben, aber nicht die Höchstarbeitszeit mit dem Zweitjob überschreiten.

Die tägliche Arbeitszeit kann auf 10 Stunden ausgeweitet werden, aber nur, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb von sechs Monaten nicht überschritten wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nach dem Gesetz also nicht wirklich flexibel sein.

Es sei aber so, dass es unzählige Fälle gebe, in denen die Höchstzahl an Stunden nicht ausreiche. Das als Absicht oder mangelnde Kompetenz darzustellen sei fahrlässig und zeige, dass man die Realität ausblende, so Knöfler in seiner Rede.

„Das geltende Arbeitszeitgesetz widerspricht in vielerlei Hinsicht unseren heutigen Vorstellungen und Gegebenheiten, durch mangelnde Flexibilität. Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle geht es aber auch um mehr Selbstbestimmung der Beschäftigten, z. B. in Form von Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten.

Und natürlich nicht zuletzt auch um die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen und Gastronomiebetriebe.“

Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung daher, einen Dialogprozess mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu starten, der darauf abzielt, flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Wenn dabei eine Verknüpfung mit dem Abschluss eines Tarifvertrages verbunden werden könnte, sei gleich ein weiteres Problem gelöst, nämlich die Tarifbindung zu erhöhen.

„Die klare Voraussetzung für jede weitere Flexibilisierung ist, dass grundlegende Aspekte des Arbeitsschutzes sowie vorhandene arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Bei jeglicher Flexibilisierung von Arbeitszeiten sollen Einschränkungen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite vermieden und die Einhaltung der Arbeitszeiten sichergestellt werden“, so Knöfler abschließend.

Pressemitteilungen filtern