Landesverfassungsgericht | | Nr. 576/16
Mit dieser Reform stärken wir das Landesverfassungsgericht
Es gilt das gesprochene Wort
Seit 2008 haben wir in Schleswig-Holstein ein eigenes Verfassungsgericht. Und nicht wenige von uns waren schon unmittelbar von Entscheidungen des Gerichts betroffen. Ich erinnere an die Entscheidung zur Auflösung des Landtages aus dem Jahr 2010.
Ich erinnere auch an die Entscheidung zur Befreiung des SSW von der 5-Prozent Sperrklausel aus dem Jahr 2013. Nicht alle Entscheidungen des Gerichts waren dabei bei Politikern und auch Juristen unumstritten.
Aber gerade dies gehört bei einem unabhängigen Gericht dazu. Das Ziel des gemeinsamen Gesetzentwurfes von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW ist es, die Unabhängigkeit des Gerichtes weiter zu stärken. Und ich bin davon überzeugt, dass uns dies gelungen ist. Wir wollen dazu die Amtszeit der Richterinnen und Richter von sechs auf zwölf Jahre erhöhen.
Dafür soll im Gegenzug die Möglichkeit der Wiederwahl abgeschafft werden. Durch diese Maßnahme machen wir die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts unabhängiger gegenüber der Politik. Das Bemühen um eine Wiederwahl entfällt. Dies schafft eine größtmögliche Distanz zur Politik und entspricht im Übrigen der Regelung, die für das Bundesverfassungsgericht gilt. Ich finde, dies ist der richtige Weg.
Ich bin mir bewusst, dass es bei den Richterverbänden hier durchaus Kritik gegeben hat. Im Kern steht dabei die Befürchtung, dass im Jahr 2020 fast alle Richterstellen neu besetzt werden könnten. Hierzu möchte ich aber klarstellen: Ob es überhaupt dazu kommt, steht noch nicht fest. Dies ist von vielen Faktoren abhängig, die wir heute noch gar nicht kennen. Welche Richter stehen für Wiederwahl nach Maßgabe der Übergangsregelungen zur Verfügung?
Welche Richter werden am Ende wiedergewählt?
Scheiden möglicherweise Richter vor Ablauf ihrer Amtszeit aus?
All das hat Einfluss darauf, wie viele Wahlen tatsächlich 2020 anstehen. Und selbst wenn es eine große Zahl wäre, wäre das aus meiner Sicht kein Drama. 2008 wurden alle Richterinnen und Richter gleichzeitig gewählt. Und das problemlos.
Vereinzelt wird auch die Amtszeit von 12 Jahren kritisiert. Hier haben wir uns an der Amtszeit der Bundesverfassungsrichter orientiert. Und da uns wichtig war, die Wiederwahl auszuschließen, haben wir uns für eine ausreichend lange Amtszeit entschieden. Beim Bundesverfassungsgericht hat sich dies bewährt. Das wird es auch bei uns tun.
Wir wollen ebenso die Position der stellvertretenden Mitglieder deutlich stärken. Bisher vertreten diese die Mitglieder nur im Einzelfall. Wir wollen, dass die Stellvertreter beim Ausscheiden des Mitgliedes, das sie vertreten, deren Position einnehmen. Auch mit dieser Änderung schaffen wir ein Mehr an Unabhängigkeit des Gerichtes gegenüber dem Parlament.
Deshalb bleibe ich dabei: Die geplante Reform stärkt das Landesverfassungsgericht. Wir schaffen mehr Unabhängigkeit. Und ich freue mich, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf fraktionsübergreifend erarbeitet haben. Die Piraten schießen mit ihrem Vorschlag, das Amt des Verfassungsrichters öffentlich auszuschreiben, über das Ziel hinaus. Wir haben, wie andere Bundesländer und der Bund auch, gut daran getan, Kandidaten nicht zum Gegenstand öffentlicher Debatten zu machen. Verfassungsrichter sind keine Politiker. Die Anforderungen an sie sind andere. Ich will die Diskussion hier nicht wiederholen. Aber dem Gesetzentwurf der Piraten können wir nicht zustimmen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel