Inklusion | | Nr. 309/19
Top 15: Arbeit inklusiver machen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Allen Menschen muss die Möglichkeit zugestanden und eröffnet werden, ein erfülltes Leben zu führen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, Bildung sowie Wohn- und eben auch Arbeits- und Beschäftigungsangebote.
Arbeit und Beschäftigung kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Sie
- strukturieren den Tag
- fordern Aktivität ein
- ermöglichen uns soziale Kontakte
- steigern und stützen das Selbstwertgefühl
- sie geben uns eine Identität.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus in einem Jobcenter kann ich aus vielen Gesprächen mit den Menschen berichten, wie schnell man seine Tagesstruktur verlieren kann und wie schnell man in das soziale Abseits abgeschoben werden kann, wenn man keiner Arbeit oder Beschäftigung nachgehen kann. So ist das auch mit Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen. Sie befinden sich oftmals im Spannungsfeld zwischen Inklusion und Exklusion.
Es ist daher ausgesprochen wichtig, diese Menschen mitzunehmen und ihnen Angebote zu machen, die sie bei ihren Problemen unterstützen und die auf sie und ihre Probleme angepasst sind.
Ziel sollte es also sein, die Ursachen zu bearbeiten und somit die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. diese zu fördern. Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ ist ein Beispiel für ein Angebot des Bundes, das zum Ziel hat, die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ zu stärken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Lieber Flemming Meyer, zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Einschränkungen haben Sie in Ihrem Antrag konkret 3 Maßnahmen benannt.
- Bedarfsgerechte Angebote im niedrigschwelligen Bereich mit Arbeitsvertrag bis zu 15 Stunden wöchentlich:
Ich widerspreche nicht, wenn es darum geht, Menschen mit psychischen Einschränkungen dabei zu unterstützen und darin zu fördern, mit einer geringfügigen Beschäftigung im zunächst niedrigschwelligen Bereich wieder den Einstieg in Arbeit oder eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die Gründe hierfür habe ich bereits ausgeführt. Aber vielfach gibt es sie schon. Die regionale Ausprägung ist sicherlich unterschiedlich gewichtet.
Ich nenne zwei Beispiele: Der Verein Arbeit nach Maß e.V. aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg und „Kieler Fenster – Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e.V“.
Als überregionales Beispiel nenne ich das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“, welches in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt wurde.
Eine wesentliche Änderung im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben ist, dass die Beschäftigungsangebote anerkannter „Werkstätten für behinderte Menschen“ durch die Zulassung „Anderer Leistungsanbieter“ und die Einführung des "Budgets für Arbeit" sinnvoll ergänzt werden.
- Flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Beschäftigungsangeboten ohne Vertrag:
Sozialraumorientierung wurde auch in der Eingliederungshilfe eingeführt und ist zweifelsohne ein Baustein von vielen möglichen zur Verwirklichung von Inklusion. Derartige Angebote gibt es auch schon, wie z.B. „Brücke SH“, die von mir beispielhaft genannten regionalen Anbieter und auch die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.“.
- Zahlung eines Therapie- und Motivationsgeldes:
Wir sollten beobachten, wie sich die mit dem Bundesteilhabegesetz neu geschaffenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickeln, und welche Wirkungen sie entfalten. Es gäbe noch viel zu dem Thema zu sagen, aber meine Redezeit ist leider begrenzt. Ich schlage vor, wir beraten und diskutieren über den Antrag im Sozialausschuss. Ich freue mich darauf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel