Landeswassergesetz | | Nr. 398/19
Top 3+4 Stärkung des ländlichen Raumes durch Wasserrechtsmodernisierung
Heiner Rickers, agrarpolitischer Sprecher, begrüßte den Beschluss des heutigen Landtages zum Wasserrechtsmodernisierungsgesetz: „Die Änderungen unterstreichen die zentrale Aufgabe zum Schutz unserer Gewässer und des Grundwassers“, so Rickers.
„Insofern ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unverständlich, dass die Volksinitiative zum Schutz des Wassers immer noch nicht mit dem Landeswassergesetz zufrieden ist.
Aus meiner Sicht ist es besonders erfreulich, dass wir die erfolgreiche Allianz zum Gewässerschutz mit unseren Landwirten aufrechterhalten und nicht, wie von anderen Fraktionen gefordert, gesetzlich verschärft wird.
Auch ist die angedachte Genehmigungspflicht für Eigenbedarfsbrunnen der Bauern zur Versorgung ihrer Viehbestände vom Tisch. Zudem erlauben wir den für die Gewässerunterhaltung zuständigen Wasser- und Bodenverbänden – zum Beispiel durch ein Engagement im Bereich der Erneuerbaren Energien - Geld zu verdienen. Damit eröffnen wir ihnen die Möglichkeit, die ständig steigenden Kosten abzuwehren.
Zusammen mit der Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen zukünftig gestattet wird, Gewässer mit elektromotorbetriebenen Booten zu befahren, wird dieses Gesetzespaket nicht nur dem Wasserschutz dienen, sondern gleichzeitig auch den ländlichen Raum stärken.“
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Max Schmachtenberg
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