Justizvollzug | | Nr. 73/20
TOP 17+27: Wir verbessern die Personalausstattung im Justizvollzug
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Wir müssen reden!
Wir müssen reden über den Personalbedarf, den unser Justizvollzug langfristig hat. Notwendig ist das, weil wir im Bereich der Justiz allgemein, insbesondere im Vollzug, nicht auf vorhandene Fachkräfte auf dem allgeneinen Arbeitsmarkt zurückgreifen können. Vielmehr müssen wir hier den Bedarf, den wir für den sicheren Betrieb unserer Haftanstalten benötigen, selbst ausbilden. Und deshalb war es richtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Personalbedarfsanalyse verständigt haben. Die liegt jetzt vor und im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienst benötigen wir rund 71 Stellen, im Leitungsbereich 8 und im psychologischen Dienst 7 Stellen. Damit bewahrheitet sich, was wir als CDU-Fraktion bei der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes in der letzten Wahlperiode bereits angemahnt haben, nämlich, dass dieses Gesetz in seiner Umsetzung deutlich mehr Personal benötigt als bisher. Gespräche mit den Mitarbeitern der Vollzuganstalten und auch die dokumentierten hohen Krankenstände bestätigen diese Feststellung eindrucksvoll.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der Dienst in den Vollzugsanstalten ist anspruchsvoll, schwierig, gefährlich und belastend. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leisten einen unverzichtbaren Dienst zu Gunsten unserer Gesellschaft und ihnen allen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen, die sie täglich für uns erbringen.
Die beste Anerkennung, die wir ihnen entgegenbringen können, ist, dass wir für gute Arbeitsbedingungen sorgen und das bedeutet auch eine ausreichende Personalausstattung. Um es klar zu sagen:
wir wollen die festgestellten Personallücken schließen!
Wir beseitigen damit auch die Defizite, die in der letzten Wahlperiode durch die Reform des Strafvollzugsgesetzes entstanden sind. Sichere Haftanstalten und ein guter Behandlungsvollzug sind Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und ein Beitrag für die Sicherheit in unserer Gesellschaft.
Mit Personalentwicklung hat auch der Punkt funktionelle Zuständigkeiten zu tun. Durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten von Richtern auf Rechtspfleger werten wir das Berufsbild des Rechtspflegers weiter auf. Aber auch hier müssen wir die Ausbildung selbst betreiben und die Übertragung der Aufgaben kann erst erfolgen, wenn denn die Mitarbeiter ihre Ausbildung durchlaufen haben. Durch die Erhöhung der Anwärterstellen haben wir in den letzten Jahren bereits die richtigen Maßnahmen ergriffen, wir sind damit allerdings noch nicht am Ende. Denn weitere Aufgabenübertragungen, z. B bei der Erteilung von Erbscheinen, können erst stattfinden, wenn die Anwärter nach Abschluss ihrer Ausbildung tatsächlich vor Ort zur Verfügung stehen. Und der Bedarf an Rechtspflegern wird künftig auch noch steigen. So obliegt neuerdings die Aufgabe der Vermögensabschöpfung als Folge von Straftaten den Rechtspflegern, eine Aufgabe, die künftig verstärkt wahrgenommen werden muss. Denn das hilft den Opfern mit ihren Entschädigungsansprüchen, ist ein wichtiges Zeichen, dass sich Verbrechen nicht lohnt, wird den Tätern auch richtig weh tun und wird sich letztlich auch zumindest selbst finanzieren, vermutlich sogar Geld verdienen.
Auch in anderen Bereich der Justiz. z.B. bei den Serviceeinheiten, besteht noch ein erheblicher Personalbedarf. Dort schlummern aber auch erhebliche Effizienzpotentiale, weil z. B. Richter und Staatsanwälte von organisatorischen Tätigkeiten entlastet werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine leistungsstarke, motivierte und unabhängige Justiz und ein effizienter Vollzug sind für einen funktionierenden Rechtsstaat und für das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Staat eine unabdingbare Voraussetzung.
Deshalb ist es klug und weitsichtig, den Personalbedarf zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie der Bedarf jetzt und künftig gedeckt werden kann. Wir sind mit Jamaika da auf einem guten Weg. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle gemeinsam zu diesen Aufgaben bekennen könnten und dann unseren Anträgen zustimmen könnten.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel