Deutliches Signal für Verschlankung von Planungsrecht
Zur Abweisung zweier Klagen gegen die Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
„Die Klageabweisung entspricht genau unserem Rechtsempfinden. Und sie ist ein deutliches Signal dahingehend, dass das Planungsrecht – wie von uns immer wieder gefordert – überarbeitet und vereinfacht werden muss. Die Leidtragenden sind vor allem immer wieder die Steuerzahler, die für die durch die Verzögerungen entstehenden höheren Kosten aufkommen müssen.
Immerhin: Die Elbvertiefung kann nun starten, das ist eine gute Nachricht für den Wirtschaftsraum Schleswig-Holstein und Hamburg.“