UN-Kinderrechtskonvention | | Nr. 425/20
Starke und selbstbewusste Kinder bedeuten ein starkes und selbstbewusstes Deutschland
"Am 20. November jährt sich der Beschluss der UN-Kinderrechtskonvention. Sie trat am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft und ist eine wichtige Grundlage der stetigen Verbesserung der Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.
Viele gute Veränderungen sind daraus erwachsen und insbesondere ist die Beteiligung der Betroffenen selbst ein großes Anliegen, das von der Politik ernst genommen wird – beispielsweise durch die Stärkung der Jugendpolitik oder der Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene. Auch finden kontinuierlich Verbesserungen in der Bekämpfung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Gewalt statt.
Eine im Jahr 2015 eingerichtete Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte überwacht dabei die Umsetzung der Konvention. In Deutschland sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen schon sehr gut, aber besser geht es immer. So wird aktuell das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erarbeitet – selbstverständlich unter Beachtung der vier Grundprinzipien der Konvention.
Wir setzen uns stets für den Schutz und die Förderung der jungen Mitglieder unserer Gesellschaft ein. Starke und selbstbewusste Kinder bedeuten ein starkes und selbstbewusstes Deutschland."
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel