Landesbauordnung | | Nr. 252/23
Änderung der Landesbauordnung - Ein weiterer wichtiger Schritt für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann:
"Heute beraten wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes. Die vorgeschlagenen Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen! Denn wir stehen vor großen Projekten in unserem Land. Schließlich wollen wir ein klimaneutrales Industrieland werden.
Der Gesetzesentwurf bildet hierfür eine wesentliche Säule, indem es einen Schwerpunkt auch auf die Energiewende setzt. So sollen unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern erleichtert und die Nutzung von Wärmepumpen an Gebäuden privilegiert werden. Auch tragen wir den aktuellen Entwicklungen Rechnung, indem wir Elektrolyseure in die LBO aufnehmen. Des Weiteren reduzieren wir die Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen zu Grundstücksgrenzen und erleichtern die Modernisierung und den Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Zusätzlich wird die verfahrensfreie Errichtung von Mikrowindenergieanlagen auf Dächern ermöglicht.
Die zweite Säule des Gesetzes betrifft unser Bauwesen, eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Doch zurzeit gehen die Aufträge der Bauwirtschaft deutlich zurück. Schleswig-Holstein setzt der Entwicklung der immer weiter steigenden Baukosten mit dem Gesetz nun etwas entgegen. Um die Baukosten zu senken, sieht der Gesetzentwurf vor, die lichte Höhe der Aufenthaltsräume zu reduzieren und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Regelungen regelmäßig zu genehmigen, sofern Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für Wärmeschutznachweise angeglichen und entsprechende Erleichterungen für den Umbau von Gewerbeimmobilien geschaffen werden.
Im Bereich des Mobilfunkausbaus sagen wir den weißen Flecken den Kampf an! Klar ist: Der Ausbau auch des Mobilfunknetzes muss beschleunigt werden. Wir erleichtern wir deshalb die Höhenbeschränkungen für Masten und für die Aufstellung von mobilen Antennenanlagen im Außenbereich. Des Weiteren sind Anpassungen der Abstandsflächentiefe von Mobilfunkmasten vorgesehen.
Zuletzt packen wir die weitere Entbürokratisierung der Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie an.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden dazu beitragen, die Energiewende voranzutreiben, die Baukosten zu senken und den Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Diese Anpassungen sind richtig und wichtig, immerhin setzt Schleswig-Holstein damit ein wichtiges Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung.
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Max Schmachtenberg
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