| Nr. 163/12
Anlauf zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist gelungen
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Ursula Sassen, hat den heutigen (28.3.2012) Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung begrüßt:
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung sei ein lang erwarteter Schritt getan. Die Bundesregierung habe auf den erhöhten Betreuungsbedarf demenziell erkrankter Menschen, die häufig auch pflegebedürftig seien reagiert, und arbeite an der Ausgestaltung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
„Dieses Gesetz macht Hoffnung darauf, dass pflegebedürftige Menschen vielfältigere und bedarfsgerechtere Chancen auf ein selbständiges und selbst bestimmtes Leben bekommen“, erklärte die Gesundheitspolitikerin.
Ein weiterer Vorteil sei die Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme, die eine individuellere Betreuung und Pflege ermögliche. Mit einen Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen, die mit 2500 Euro pro Person und maximal 10.000 Euro je Wohngruppe gefördert werden, werde ein neuer Weg beschritten, der sich als Ergänzung zu anderen Wohn- und Betreuungsformen einfüge.
„Dies darf allerdings nicht als Sparmodell verstanden werden, sondern ist als Alternative im Interesse und zum Wohl der Pflegebedürftigen zu sehen. Alles in Allem macht das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung auf den ersten Blick einen guten Eindruck“, so Ursula Sassen abschließend.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel