Verbot von Bargeld | | Nr. 299/22
Bargeld ist auch persönliche Datenfreiheit
Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Hermann Junghans, fordert Bundesinnenministerin Faeser auf, ihre Pläne zum Verbot von Bargeldzahlungen über 10.000 Euro zu überdenken:
„Dass Frau Faeser nach Wegen sucht, die Geldwäsche zu erschweren, ist löblich. Alle Maßnahmen müssen aber mit den Einschränkungen, die ein solches Verbot für den rechtstreuen Normalbürger mit sich bringt, abgewogen werden.“
Junghans nennt auch rechtliche Risiken eines so weitreichenden Bargeldverbots: Beim Kauf eines Neuwagens, eines hochwertigen Gebrauchtwagens oder einer Kücheneinrichtung verlangen Verkäufer oftmals eine vollständige Überweisung des Kaufpreises vor Übergabe. Geht der Verkäufer nach Zahlung und vor Übergabe der Kaufsache in die Insolvenz, droht dass der Käufer weder die gekaufte Sache erhält noch seinen Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Umgekehrt wird auch der Verkäufer einen Zahlungsausfall des Käufers nicht riskieren.
Diese Zahlungen alle über Notaranderkonten abzuwickeln, wäre ein völlig unverhältnismäßiger Aufwand. Im allgemeinen Rechtsverkehr werden deshalb Zug-um-Zug-Geschäfte vorgezogen und die Kaufsache im gleichen Zeitpunkt mit dem Kaufpreis übergeben.
„Diese Möglichkeit des Zug-um-Zug-Geschäfts muss auch aus Gründen der Rechtssicherheit beibehalten werden.“ Zudem ist Bargeld auch ein Bereich persönlicher Datenfreiheit. „Auch der Kaufpreis einer teuren Wohnzimmereinrichtung soll keiner Dokumentationspflicht unterliegen müssen", so Junghans.
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Max Schmachtenberg
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