Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren, Gewerkschaften, UKSH

| Nr. 308/11

Bei Blutproben praxisorientiert und praxistauglich vorgehen

Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützt die Forderung der Präsidentin des Oberlandesgerichtes, Uta Fölster, nach einem Verzicht auf den Richtervorbehalt bei Blutproben nach Alkoholkontrollen im Straßenverkehr:

„Das ist eine sachgerechte, praxisorientierte und praxistaugliche Anregung. Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung seit langem, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion heute (21. Juli 2011) in Kiel.

Besonders für die Polizei wäre dies eine erheblich erleichternde, der Rechtssicherheit ihrer Arbeit dienende Handhabung. Der „Piks“ bei einer Blutentnahme sei tatsächlich kein bedeutsamer Eingriff. Eine Alkoholprobe erfolge im Übrigen nicht ohne Anlass. Schon heute seien die Richter bei ihrer Entscheidung in den meisten Fällen auf die Einschätzung der Polizeibeamten vor Ort angewiesen. Für die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Blutprobe stehe der Polizeibeamte wie auch sonst bei seinem Handeln ein.

Ich bin überzeugt, dass die Beamten dieser Verantwortung in korrekter und guter Weise gerecht würden, so Kalinka.

Fehler könnten überall passieren – nicht nur bei der Polizei. Es gebe im Übrigen eine Vielzahl von Problemen aus der polizeilichen Praxis, die mehr Abwägung erfordern als die Entscheidung über einen Alkoholtest.

Wenn die Präsidentin des Oberlandesgerichtes sich für eine Korrektur der bisherigen Handhabung ausspricht, dann hat dies Gewicht. Es wäre gut, wenn der Justizminister über das Thema noch einmal nachdenken würde, erklärte Kalinka abschließend.

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