| Nr. 180/13
Bei der Sicherungsverwahrung bleibt Nachbesserungsbedarf
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier, hat die heute (21. März 2013) bekannt gewordene Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Rechtmäßigkeit der Unterbringung Sicherungsverwahrter in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel begrüßt.
Ich bin sehr froh, dass die dortigen Voraussetzungen nach Ansicht des Gerichts den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Damit steht einer Kooperation nichts entgegen“, so Ostmeier.
Leider löse diese Entscheidung jedoch nicht das Problem, dass die Regelungen im ausgehandelten Staatsvertrag unzureichend sind.
„Das gilt insbesondere in den Fragen der Kostenregelung und möglicher Kapazitätsengpässe. Hier muss die Ministerin jetzt professionelle Aktivität zeigen. Das verbleibende, enge Zeitfenster muss sie effektiv zur Nachbesserung nutzen. Ansonsten kann das für unser Land sehr teuer werden“, stellte Ostmeier klar.
Die CDU-Politikerin wies in diesem Zusammenhang die Vorwürfe des SPD-Abgeordneten Thomas Rother zurück, die Opposition habe sich als Bedenkenträger geriert.
Im bisherigen Verfahren ist es die CDU gewesen, die immer die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Verfahrensschlusses betont und hierzu konstruktive Vorschläge gemacht hat. Das ist die Aufgabe eines Parlamentes, wenn es sich nicht bloß als Abnickverein versteht, so die CDU-Abgeordnete.
Ostmeier betonte noch einmal, dass die CDU-Fraktion in dieser Frage zu einer Kooperation mit Hamburg stehe. Diese müsse aber für beide Seiten auf ein sicheres und qualifiziertes vertragliches Fundament gestellt werden.
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Max Schmachtenberg
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