Geburtshilfe | | Nr. 343/22
Bund muss Fallpauschalensystem in der Geburtshilfe reformieren
Zur heutigen mündlichen Anhörung zur Geburtshilfe im Land erklären der sozialpolitische Sprecher Werner Kalinka und der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Ein Patentrezept konnte keiner präsentieren, aber wichtige Gesichtspunkte wurden in der rund achtstündigen Anhörung im Sozialausschuss des Landtages angesprochen bzw. vertieft. Die Anhörung hat sich gelohnt. Wichtige Punkte waren:
- Die Sicherheit für Mutter und Kind bei der Geburt ist von zentraler Bedeutung. Sie soll möglichst wohnortnah erfolgen, hierbei müssen bestimmte medizinische Standards erfüllt werden.
- Kooperationen zwischen großen und kleinen Abteilungen von Kliniken in der Geburtshilfe werden durchaus Chancen gegeben. Unterschiedliche, regional angepasste Konzepte können hier Versorgungsqualität erhöhen.
- Der Fachkräftemangel wurde immer wieder angesprochen. Hier liegt ein Problem mit längerfristiger Wirkung vor, aber eines, was Priorität im Gesundheitswesen haben muss.
Gleichzeitig ist auf Bundesebene eine Reform des Fallpauschalensystems im Bereich Geburtshilfe und Pädiatrie dringend notwendig. Leistungen in der Geburtshilfe müssen auskömmlich finanziert werden. Auch dies erhöht die Qualität der medizinischen Leistungen, denn aktuell sind vaginale Entbindungen schlechter vergütet, natürlich immer schlechter planbar und im Hinblick auf Hebammen und Geburtshelfer auch personalintensiver als Kaiserschnitte. Diese grundsätzliche Ungleichheit muss in der Vergütung ausgeglichen werden.
Die Beratungen aus dem Qualitätszirkel zur Geburtshilfe im Land werden genauso wie die Ergebnisse aus der heutigen Anhörung in unsere Positionierung einfließen.“
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Max Schmachtenberg
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