| Nr. 326/10
Bundespolitische Sparvorgaben bringen schleswig-holsteinische Krankenhäuser in Not
Zur Diskussion über die Studie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Ursula Sassen:
„Die Schmerzgrenze der Einsparmöglichkeiten an schleswig-holsteinischen Krankenhäusern ist längst überschritten. Schleswig-Holstein hat einen der niedrigsten Landesbasisfallwerte. Die parteiübergreifende schleswig-holsteinische Initiative für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert in der vergangen Legislaturperiode hat leider immer noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Daher würde Schleswig-Holstein bei einer Umsetzung der geplanten Berliner Gesundheitsreform erneut benachteiligt.“
„Der Mangel an Ärztinnen und Ärzten und der Mangel an Pflegepersonal würden zu Lasten der Qualität der Krankenhäuser und damit letztlich der Versorgung der Patienten führen“, so Sassen.
Dies könne nur durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mediziner und Pflegepersonal abgemildert werden. „Die Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, sowohl eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten und Pflegepersonal zu beschäftigen, als auch eine angemessene Honorierung vornehmen zu können“, forderte die Gesundheitsexpertin.
Das Sparkonzept der Bundesregierung für Krankenhäuser sei zu eng geschnürt und gehe zwangsläufig zu Lasten der Qualität. „Die CDU-Fraktion unterstützt deshalb die Bemühungen von Minister Dr. Garg, Schaden von den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern abzuwenden“, so Ursual Sassen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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