Datenschutzrecht | | Nr. 338/22
Bundesregierung und Europa müssen bei Datenfreiheit klare Linie entwickeln!
Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag, Dr. Hermann Junghans, fordert die Europäische Union und die Bundesregierung auf, im Datenschutzrecht eine nachvollziehbare Linie zu entwickeln.
Junghans: „Es ist widersprüchlich, für Zahlungen über 10.000 Euro einen Dokumentationszwang einzuführen, wenn gleichzeitig der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung erheblich einschränkt.“
Der Europäische Gerichtshof hatte im September der sogenannten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen gesetzt. Dabei geht es um die Speicherungen von Verbindungen und Standorten für eine gesetzlich festgelegte Zeit. Die Herausgabe der Daten erfolgt nur auf richterlichen Beschluss bei der Ermittlung schwerster Straftaten.
Wenig später hatte die Bundesregierung angekündigt, zur Bekämpfung der Geldwäsche Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro zu verbieten.
Junghans dazu: „Das ist keine klare Linie. Vorratsdatenspeicherung ist keine Telekommunikationsüberwachung, bei der Gesprächsinhalte aufgezeichnet werden. Es geht nur darum, wer, wann, von wo und mit wem kommuniziert. Ein solcher „Eingriff“ ist erheblich geringer, als jedem Bürger für die Zahlung größerer Beträge einen Dokumentationszwang aufzuerlegen.“
Den Einstieg in ein Bargeldverbot damit zu begründen, dass man Geldwäsche verhindern will, ist ein anlassloser Eingriff in die Datenfreiheit aller Bürger. Zugleich wird bei der Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung von Terrorismus und Kinderpornographie durch erheblich strengere Anforderungen an den Datenschutz behindert.“ Die Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten und die Einsicht nur auf Grund von richterlichem Beschluss beim Verdacht auf schwere Straftaten zu problematisieren, während man jedem Bürger zu Banküberweisungen mit erheblich längerer Dokumentation zwingen will, ist nicht konsequent.
Junghans fordert die Bundesregierung auf, mit der Europäischen Union eine abgewogene Haltung im Datenschutz zu entwickeln, die grundsätzlich für alle Rechtsbereiche gilt.
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Max Schmachtenberg
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