| Nr. 238/13

Bundesverfassungsgericht stützt die vernetzte Terrorismusbekämpfung

Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, und die polizeipolitische Sprecherin Astrid Damerow haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine grundsätzliche Zulässigkeit der so genannten Antiterrordatei begrüßt.

Die gemeinsame Datei von Bund und Ländern ist ein wichtiges Mittel für einen deutschlandweiten Kampf gegen den Terrorismus. Die Vernetzung von Informationen ist der einzig gangbare Weg einer effektiven Arbeit auf diesem Gebiet“, sagte Nicolaisen.

Deshalb sei sie froh, dass das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung auch in rechtlicher Hinsicht teile. Nur durch eine enge Vernetzung von Informationen könne verhindert werden, dass Terroristen gegenüber den Sicherheitsbehörden Handlungsvorteile erlangten.

Damerow wertete die Entscheidung als ein für die Polizeibehörden wichtiges Signal. Das Gericht habe hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Antiterrordatei die für die Polizeibehörden notwendige Rechtssicherheit hergestellt.

Beide Politikerinnen betonten die Erforderlichkeit, die Vorgaben des Gerichts im Hinblick auf eine Ausgestaltung des Antiterrordateigesetzes konsequent umzusetzen. Das Gericht habe dabei einen ausreichenden zeitlichen Spielraum gelassen, der die in diesem Zusammenhang notwendigen inhaltlichen Diskussionen ermögliche.

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