CDU-Fraktion

Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Sportwettenmonopol setzt Leitplanken für künftigen Glücksspielstaatsvertrag

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp und der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang Kubicki haben das gestrige (24. November 2010) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwettenmonopol begrüßt:

„Dieses Urteil setzt über die Frage der Sportwetten hinaus wichtige Leitplanken für die Neugestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland“, erklärten Arp und Kubicki.

Das Bundesverwaltungsgericht habe festgehalten, dass die Begründung eines Glücksspiel-Monopols mit dem Ziel der Suchtbekämpfung rechtlich und tatsächlich widerspruchsfrei ausgestaltet werden müsse. Außerdem dürften Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprechen.

„Diese Forderung so umzusetzen, dass sie von „Aktion Mensch“ und „6 aus 49“ über „Toto“ bis hin zu Sportwetten gerichtsfest erfüllt wird, ist aufgrund der enormen Unterschiede im Suchtpotential schlicht unmöglich“, so Arp.

Es räche sich nun endgültig, dass die Suchtprävention als Begründung des Monopols für staatliche Lotterien im alten Glücksspielstaatsvertrag nur vorgeschoben wurde, um auch die Sportwetten unter ein staatliches Monopol stellen zu können.

Besonders erhellend sei das Urteil, weil es ausdrücklich das bayerische Recht und die dortige Anwendungspraxis unter die Lupe nehme. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, Dr. Erwin Horak, habe in den letzten Monaten immer wieder die bayerische Praxis als vorbildlich bezeichnet und den anderen Bundesländern zur Nachahmung empfohlen. Nach Aussage Horaks - unter anderem bei der Anhörung in Kiel vor wenigen Wochen - werde in Bayern die Suchtprävention seit Jahren schlüssig umgesetzt.

Kubicki: „Alle Bundesländer, die diesem Werben bislang nachgeben wollten, sollten sich das gestrige Urteil aufmerksam durchlesen. Denn wer das Lotteriemonopol erhalten will, der darf es nicht länger mit Suchtbekämpfung begründen. Die von uns vorgeschlagene Rückkehr zur Begründung mit der erhöhten Manipulationsgefahr ist der einzige Weg, das Veranstaltungsmonopol für Lotterien in Deutschland zu erhalten.“

Insbesondere die SPD-Fraktionsvorsitzenden und SPD-Ministerpräsidenten seien nach diesem Urteil aufgefordert, sich inhaltlich mit der Thematik auseinander zu setzen: „Das Ziel der Suchtprävention erreichen wir im Bereich der Sportwetten am besten über eine Konzessionierung unter strenger staatlicher Kontrolle. Was nützt uns in Deutschland ein Monopol, wenn 95 Prozent der Deutschen im World Wide Web wetten?“ fragte Arp.

„Nachdem EuGH, BGH und Oberverwaltungsgericht sich in den letzten Wochen letztinstanzlich mit dem ehemaligen Glücksspielstaatsvertrag beschäftigten ist dieser nun nicht mehr gültig. Die anderen Bundesländer sollten sich deshalb schnell dem Vorschlag Schleswig-Holsteins anschließen“, so Arp abschließend.

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