Ministerpräsidentenkonferenz | | Nr. 192/24
Bundesweit einheitliche Bezahlkarte kommt auch in Schleswig-Holstein
Gestern hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin auf einen einheitlichen Barauszahlungsbetrag bei der Bezahlkarte für Asylsuchende in Höhe von 50 Euro geeinigt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Der gestrige Beschluss der Ministerpräsidenten ist vernünftig und absolut richtig. Als CDU-Fraktion haben wir uns immer für eine bundesweit einheitliche Lösung eingesetzt.
Der nun gefasste Beschluss, dass der maximale Barauszahlungsbetrag bei 50 Euro pro volljähriger Person liegen soll, ist dabei genau in unserem Sinne. Gerade vor dem Hintergrund, dass unser Nachbarbundesland Hamburg sich bereits im Vorfeld auf 50 Euro festgelegt hatte, wäre eine davon abweichende Regelung in Schleswig-Holstein unverantwortlich gewesen. Dies hätte nur zu Verdrängungseffekten und Konkurrenzsituationen geführt, die niemand haben möchte.
Da wir als Koalition immer betont haben, dass wir die bundesweit einheitliche Lösung anstreben und diese mit dem gestrigen Beschluss nun vorliegt, sollten wir diesen Beschluss auch in Schleswig-Holstein umsetzen. Ich freue mich daher, dass nun ein Schlussstrich unter diese Debatte gezogen werden kann und wir einen großen Schritt in Richtung Umsetzung gehen!“
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Max Schmachtenberg
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