Öffentlicher Dienst | | Nr. 19/22
TOP 12+16: Corona-Sonderzahlung ist Anerkennung für Mehrarbeit
„Was in der Corona-Zeit von vielen geleistet wurde und wird, ist vorbildlich und verdient höchste Anerkennung. Dies gilt auch und besonders für den Öffentlichen Dienst. Wir sagen Danke.
Deshalb ist im Tarifvertrag eine Sonderzahlung von 1300 Euro vereinbart worden - steuer- und abgabenfrei. Sie ist keine Kleinigkeit, bedeutet rd. 56 Mio. Euro mehr für das Land. Das Kabinett hat übrigens sofort auf eine solche Zahlung verzichtet.
Sie ist Anerkennung für dienstliche Mehrarbeit, für hohe Mehrbelastung. Deshalb kann das Geld auch nur an diejenigen gezahlt werden, die aktiv im Dienst sind. Die Zielrichtung dieser Sonderzahlung liegt in der Anerkennung der zusätzlichen Belastung, so der Gesetzentwurf. Und dies entspricht auch der Vereinbarung zwischen Landesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, die dem Gesetzentwurf (Drucksache 19/3557) beigefügt ist.
Steuer- und abgabenfrei - das ist gutes, bares Geld. Ab 1. Dezember 2021 gibt es zudem die Erhöhung um 2,8 %, am 1. Juni 2021 waren es schon 0,6 %.
3,4 % ist „ein gutes und sehr respektables Ergebnis“ für die Beamtinnen und Beamten wie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wie Ministerpräsident Daniel Günther es zutreffend formuliert.
Das Land ist ein attraktiver Arbeitgeber. Wir haben seit Jahren einiges getan, um dies noch weiter zu steigern, wie bei Aufstiegsmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gewinnung von Fachkräften. Nicht zu vergessen: 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden neu eingestellt.
Ich kann der SPD nur raten: Suchen Sie sich andere Wahlkampf-Themen als den Öffentlichen Dienst.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel