Mindestlohn | | Nr. 095/17
Die Hürden für ein Praktikum dürfen nicht zu hoch sein
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Mit großem Interesse habe ich den Antrag der PIRATEN gelesen. Und ich war zunächst ein wenig verwundert, im „Stegner-Land“ noch fehlende Mindeststandards zu finden. Das Land mit den höchsten Mindeststandards, das Land mit einem komplizierten bürokratischen Tariftreugesetz, das Land mit hoher sozialer Gerechtigkeit - und ausgerechnet hier soll seitens der Landesregierung zu einer Ausbeutung gekommen sein? – das müssen wir natürlich im Ausschuss einmal genauer unter die Lupe nehmen!
Auch Praktikanten haben zum Beispiel einen Anspruch auf den Mindestlohn. Er wird aber nicht in jedem Praktikum bezahlt. Den festgelegten Stundenlohn gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Erst einmal gilt der gesetzliche Mindestlohn
· für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre.
· Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden.
Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen. Entscheidend dabei ist, die Hürden für die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes nicht zu hoch zu hängen. Insofern ist für uns entscheidend, ob das Praktikum ein „Hineinschnuppern“ in einen Betrieb oder in betriebliche Prozesse darstellt, oder das Praktikum die Ähnlichkeit mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz darstellt.
Hier spielt zum Beispiel die Dauer des Praktikums eine Rolle. Auch die inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeiten. Diese Klarstellung möchten wir als CDU-Landtagsfraktion gern im Wirtschaftsausschuss dargestellt bekommen und diskutieren.
Zu den Ziffern zwei und drei Ihres Antrages und der Forderung, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf entwickeln möge. Liebe Kollegen von der PIRATEN-Fraktion:
Wir haben nur noch eine Plenarsitzung im März. Ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren ist utopisch. Der Gesetzentwurf muss von dem federführenden Ministerium erarbeitet und in die behördeninterne Abstimmung gehen. Dann dem Parlament zugeleitet werden. Zudem noch in erster und zweiter Lesung - inkludiert eines möglichen Anhörungsverfahrens – debattiert werden. Sie merken selbst: Dies ist schlicht in der verbleiben Zeit dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich.
Dementsprechend würden die in den Ziffern zwei und drei genannten Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen und es ist müßig, überhaupt der Forderung in Ziffer zwei und drei Ihres Antrages heute folgen zu können. Aus diesem Grunde empfehlen wir, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen und dort insbesondere zu den Punkten aus Ziffer eins näher zu diskutieren.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel