Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

Windkraftanlagen | | Nr. 128/16

Das Risiko eines erneuten Scheiterns der Regionalplanung ist zu groß

Es gilt das gesprochene Wort
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Die Fraktion der Piraten will sich mit ihrem Gesetzentwurf für den Erhalt der Akzeptanz der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein einsetzen, indem sie versucht, den Bürger- und Gemeindewillen bei der Aufstellung der Raumordnungspläne mit einzubeziehen. Dabei soll bei der Aufstellung der Pläne im Rahmen der Abwägung nach dem Raumordnungsgesetz den Entscheidungen von Gemeinden gegen den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet Rechnung getragen werden, soweit ausreichend andere Windeignungsflächen zur Verfügung stehen.

Auch wir als CDU möchten den Bürger- und Gemeindewillen wieder stärker in die Ausweisung neuer Windeignungsflächen einbeziehen und damit die Akzeptanz der Windenergie im Land stärken. Jedoch stellt sich die Rechtslage bezüglich einer Einbeziehung des Bürgerwillens bei der Raumordnungsplanung aufgrund des Urteils des OVG Schleswig vom Januar 2015 als schwierig dar. Das belegt auch das Gutachten unseres wissenschaftlichen Dienstes zur Ausweisung von Windeignungsflächen und Ablehnungsentscheidungen von Gemeinden. Das Abwägungsgebot ist danach ein Grundsatz rechtsstaatlicher Planung, der nicht vom Gesetzgeber abbedungen werden kann.

Nach dem Raumordnungsgesetz muss eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen stattfinden, damit die Festlegung der Ziele der Raumordnung wirksam ist. Bei der Ermittlung von potenziellen Flächen für Windkraftanlagen müssen also die öffentlichen Belange, die gegen eine Ausweisung sprechen, mit dem Anliegen der Windenergienutzung, abgewogen werden.

Laut dem Urteil des OVG Schleswig sind die Ergebnisse von schlichten Mehrheitsentscheidungen einer Gemeindevertretung oder eines Bürgerentscheides jedoch keine maßgeblichen Belange für eine durch Abwägung gesteuerte Planung. Es müssen vielmehr alle planerischen Festsetzungen auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen. Deshalb darf der bloße Gemeindewille nicht das alleinige maßgebliche Kriterium einer Abwägungsentscheidung über einen Regionalplan sein.

Es müssen also bei der erforderlichen Abwägung alle raumordnungsrechtlich erheblichen Belange, die für oder gegen eine Windenergienutzung sprechen, einfließen. Daher ist es rechtlich nicht möglich, im Rahmen der Landesplanung Ablehnungsentscheidungen von Gemeinden über die Ausweisung neuer Windeignungsflächen gesetzlich Vorrang vor allen anderen Belangen einzuräumen.

Genau einen solchen gesetzlichen Vorrang des Gemeindewillens vor allen anderen Belangen sieht der Gesetzentwurf der Piraten jedoch vor. Danach soll nämlich der Entscheidung der Gemeinden gegen eine Ausweisung neuer Windeignungsflächen im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung in allen Fällen Rechnung getragen werden, in denen schon genügend andere Flächen zur Verfügung stehen.

In diesen Fällen haben also die Ablehnungsentscheidungen der Gemeinden Vorrang vor allen anderen Belangen in der Abwägung.

Daher ist es mehr als fraglich, ob ein neuer Regionalplan auf der Grundlage des Entwurfs der Piraten auch bei einem weiteren Verfahren vor dem OVG Schleswig Bestand hat. Das Risiko eines erneuten Scheiterns der Regionalplanung ist unserer Meinung nach bei dem vorgelegten Entwurf sehr groß. Und ein solches Scheitern würde weder den Gegnern, noch den Befürwortern eines Ausbaus der Windenergienutzung helfen. Außerdem würde eine solche gescheiterte Regelung gewiss nicht die Akzeptanz der Windenergienutzung fördern, sondern vielmehr dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein an Akzeptanz verliert.

Aufgrund des Risikos eines erneuten Scheiterns der Regionalplanung und dem damit verbundenen Verlust an Akzeptanz für die Windenergie im Land haben wir als CDU deshalb große Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf.

Jedoch möchten wir den Bürger- und Gemeindewillen ebenfalls stärker in die Ausweisung neuer Windeignungsflächen mit einbeziehen und sind daher weiterhin für eine Debatte über eine effektive und rechtssichere Regelung des Landesplanungsgesetzes offen.

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Max Schmachtenberg
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