Dr. Axel Bernstein (ehemaliger Abgeordneter)
Zusammenarbeit der Länder SH und HH

| Nr. 563/13

Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Netzdrosselung ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, hat das heutige (30. Oktober 2013) Urteil des Kölner Landgerichts (Aktenzeichen 26 O 211/13), mit dem der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt wurde, begrüßt:

„Das Urteil bestätigt die von mir in der Mai-Tagung des Landtages für die CDU-Fraktion vertretene Einschätzung. Eine gesetzliche Regelung ist nicht erforderlich. Wer die Netzdrossel zur Geschäftsphilosophie erhebt, wird bald selbst auf der Liste der aussterbenden Arten stehen“, erklärte Bernstein.

Drosselungen könnten nur und ausschließlich durch tatsächliche technische Engpässe im Netz gerechtfertigt werden. Eine Flatrate bedeute ein unbeschränktes Datenvolumen.

„Wer Grünkohl satt bezahlt, darf auch nicht mit einem Tellergericht abgespeist werden. Das Kölner Landgericht setzt deshalb mit seinem Urteil ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz von Flatrate-Kunden“, so der CDU-Abgeordnete.

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