Vorratsdatenspeicherung | | Nr. 592/16
Das Urteil ist ein Rückschlag für die Sicherheit in Europa
Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Bernstein, hat das heutige (21. Dezember 2016) Urteil der Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert.
„Gerade in einer Zeit, in der die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus so präsent und akut ist, bedeutet das Urteil einen Rückschlag für die Sicherheit in Europa. Eine effektive Vorratsdatenspeicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Entscheidung des EuGHs könnte die Einsatzmöglichkeiten allerdings so weit einschränken, dass die Vorratsdatenspeicherung als vielfach wirksames Mittel ausscheidet“, kommentierte der CDU-Abgeordnete das Urteil. Bernstein betonte, dass man nun sehr genau prüfen müsse, inwieweit das bestehende deutsche Recht den Vorgaben des EuGHs entspreche.
„Ich bleibe dabei, dass wir aus sicherheitspolitischen Gründen nicht auf anlasslose Mindestspeicherfristen verzichten können. Deshalb müssen die Auswirkungen des Urteils genau geprüft werden. Gegebenenfalls wird man auf europäischer Ebene nach einer Lösung suchen müssen.“
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Max Schmachtenberg
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