GKV-Finanzstabilisierungsgesetz | | Nr. 272/22
Der Bund muss beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nachbessern
„Die Berliner Ampel hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht, dieses wird seinem Namen nicht gerecht: Für eine nachhaltig stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung hätte es anderer Maßnahmen bedurft.“, so Hauke Hansen, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
„Der Bund zahlt insgesamt rund 10 Milliarden Euro jährlich zu wenig für Sozialtransferempfänger an die gesetzlichen Krankenversicherungen. Diesen unhaltbaren Zustand lässt die Ampel-Koalition unverändert. Aber Bundesgesundheitsminister Lauterbach streicht in Zeiten explodierender Energiekosten und galoppierender Inflation lieber placebomäßig den Zahnärzten und Apotheken dringend benötigte Gelder, auch wenn dieses in der Summe kaum etwas an der angespannten Lage der Kassen ändern wird. Die Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer trifft es aber hart. Ein besonders paradoxes Beispiel: Mit der strikten Budgetierung werden kürzlich beschlossene Mittel für eine präventionsorientierte Parodontitis-Therapie faktisch gestrichen. Erst 2021 war diese Leistung in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als eine wesentliche Verbesserung eingeschätzt worden. Nun werden immerhin noch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung versorgt. Aber eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge für die ganze Bevölkerung sieht anders aus.“
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Max Schmachtenberg
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