Wohnungsbau | | Nr. 397/23
Der Traum vom Eigenheim darf nicht platzen – Bundesregierung muss KfW Förderung für Wohneigentum sichern
Mit der von der Bundesregierung verhängten Haushaltssperre wurden auch mehrere KfW Bau- und Wohnförderprogramme gestoppt. Dazu erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann:
„Der Stopp dieser KFW-Programme ist ein herber Schlag für den ohnehin gebeutelte Wohnungsbau im Land. Über den Haushalt sowie den verfassungswidrig gestalteten Klima- und Transformationsfonds des Bundes wurden für die Programme 2,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Dieser Betrag wurde nun von Bundesregierung eingefroren.
Unklar ist weiterhin wie es mit der KfW-Förderung für den Neubau sowie den Erwerb von Wohneigentum weitergeht. Noch sind Antragsstellungen zwar möglich aber was im kommenden Jahr passiert, bleibt unklar. Die Bundesregierung muss hier schnellstmöglich Klarheit schaffen und die Weiterförderung sichern! Alles andere könnte den Wohnungsbau im Land final abwürgen. Diese Situation muss zwingend verhindert werden“, so Deckmann.
Bisher betroffen sind gemäß der Kreditanstalt für Wiederaufbau die folgenden Programme:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201)
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)
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Max Schmachtenberg
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