| Nr. 315/10

Die Erhöhung der KiTa-Mittel um zehn Millionen Euro pro Jahr ist im Haushaltsbegleitgesetz klipp und klar geregelt!

Die Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für frühkindliche Bildung, Marion Herdan, hat den heutigen Vorwurf des Aktionsbündnisses Kindertagesstätten, das Land würde die angekündigten Mittel für die Kindertagesstätten nicht zur Verfügung stellen, zurück gewiesen:

„Die Erhöhung der Zuweisungen des Landes zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen von bislang 60 auf 70 Millionen Euro pro Jahr ab 2011 ist im Haushaltsbegleitgesetz klipp und klar geregelt. Und nach Angaben des größten Trägers von Kindertagesstätten vom April 2010 ist diese Erhöhung auch auskömmlich“, erklärte Herdan in Kiel.

Noch am 15. April 2010 habe der VEK angeregt, den Landesanteil von bisher 60 Millionen Euro p.a. auf 70 Millionen Euro p.a. zu erhöhen. Dies wurde unter anderem damit begründet, eine „auskömmliche“ Finanzierung zu erreichen.

„Genau das haben wir getan. Die heutige Behauptung des Bündnisses, die Erhöhung würde nicht im Ansatz ausreichen, ist deshalb unglaubwürdig“, so Herdan.

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