Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Bernstein, erklärt zum heutigen (20. April 2016) Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung:
„Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich bestätigt, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz verdeckten Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist. An den Stellen, an denen das Gericht Bedenken gegen die Ausgestaltung geäußert hat, wird es sicherlich zügige Anpassungen geben. Das Urteil ändert nichts an der Erforderlichkeit der Maßnahmen und bestätigt, dass sie grundsätzlich ergriffen werden können.“