Die Gemeindeöffnungsklausel wird mit der Regionalplanung Windenergie in Einklang gebracht
Zu dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Änderungen im Landesplanungsgesetz erklärt der Sprecher für Landesplanung Thomas Jepsen:
"Es ist richtig, dass wir in Schleswig-Holstein der vom Bund vorgegebenen Gemeindeöffnungsklausel einen Rahmen geben und wichtige Grundpfeiler für die Windplanung setzen. Wir halten an der Steuerung und dem Grundgedanken einer räumlichen Konzentration von Windparks fest. Die Gemeinden bekommen ein Rüstzeug an die Hand, damit kommunale Planungen klar geregelt werden können. Die grundlegenden Kriterien und insbesondere die Abstandsregelungen zur Wohnbebauung wollen wir beibehalten und damit auch weiterhin Verlässlichkeit bieten und für Akzeptanz sorgen. Wo die Akzeptanz lokal gegeben ist, kann mit kommunalem Planungsrecht dem örtlichen Interesse gefolgt werden. An einer konzentrierten Steuerung und den Planungsgrundsätzen halten wir fest", so Jepsen.