Grundsteuer | | Nr. 321/20
Die Grundsteuerreform muss rechtssicher und nachvollziehbar umgesetzt werden
Zur aktuellen Grundsteuer-Debatte erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck:
„Wir freuen uns sehr, dass sich die Grünen für eine Länderöffnungsklausel öffnen und nicht mehr am komplizierten Bundesmodell festhalten.
Für uns ist eine ergebnisoffene Prüfung der unterschiedlichen Grundsteuermodelle wichtig. Zwingendes Ziel der Grundsteuerreform muss es daher sein, die Grundsteuer rechtssicher, nachvollziehbar und möglichst einfach umzusetzen. Zudem muss sie von den Verwaltungen rechtzeitig vor dem 01.01.2025 umgesetzt werden können.
Bei dem Bodenwertmodell sehen wir den Vorteil, dass lediglich zwei Komponenten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer notwendig sind, die bereits für jedes Grundstück im Land vorliegen. Nämlich der Bodenrichtwert von den Gutachterausschüssen der Kreise und die Fläche des Grundstücks. Angaben zum Gebäude müssen keine gemacht werden, was eine bürokratische Vereinfachung ist. Für das Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg liegen zudem bereits ein Gesetzentwurf und eine technische Lösung vor.
Aber auch das Flächen-Lage-Modell aus Hessen halten wir für einen gangbaren Weg. Voraussetzung für alle Modelle ist es, dass sie technisch und finanziell ohne zu großen Aufwand in Schleswig-Holstein umsetzbar sind.
Bei allen vorliegenden Modellen wird die Grundsteuer nach einem Drei-Stufen-Verfahren ermittelt, nämlich mit dem Wert des Grundstücks und der Anwendung der Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes. Für die Menschen vor Ort ist es entscheidend, dass die einzelnen Kommunen ihre Hebesätze im Sinne einer möglichst hohen Aufkommens- bzw. Belastungsneutralität anpassen, da die Bemessungsgrundlage im Verhältnis zum derzeitigen Recht, welches mit Werten von 1964 rechnet, bei fast allen vorliegenden Modellen steigt.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie in der aktuellen Corona-Pandemie, zeigt sich, wie wichtig eine konjunkturunabhängige Steuer für unsere Kommunen ist. Mit insgesamt mehr als 450 Mio. Euro pro Jahr gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Kommunen, um die Daseinsvorsorge vor Ort, die Schulen, Kitas, Straßen, Wege und vieles mehr umfasst, zu finanzieren.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel