Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 048/15

Die JVA-Mitarbeiter brauchen endlich Unterstützung – CDU-Fraktion stellt Antrag für kommende Landtagssitzung

CDU-Justizexpertin Barbara Ostmeier fordert nach Berichten über Mängel in der Schulung und psychologischen Unterstützung für JVA-Mitarbeiter sowie Fehler in der Ausgestaltung des Justizvollzuges Konsequenzen. Ihre Fraktion hat deshalb in ihrer heutigen (03. Februar 2015) Sitzung einen Antrag mit entsprechenden Forderungen für die kommende Landtagssitzung gestellt. (Link siehe unten)

„Ich bin erschüttert, dass es auch mehr als fünf Wochen nach der Geiselnahme in Lauerhof offensichtlich niemand in der Landesregierung für nötig hält, Rückschlüsse für die Schulung und Betreuung der JVA-Mitarbeiter und den Strafvollzug selbst zu ziehen“, begründete Ostmeier den Antrag ihrer Fraktion in Kiel.

In persönlichen Gesprächen hätten ihr Mitarbeiter der JVAen geschildert, sie würden nicht ausreichend auf den Umgang mit kritischen Situationen im Dienst vorbereitet. Der Antrag sieht vor, diese Vorbereitung sowohl zum Bestandteil der Ausbildung, als auch zum Gegenstand regelmäßiger Fortbildungen zu machen. Ostmeier: „Dazu gehört neben einer qualifizierten Aus- und Fortbildung im Bereich „Selbstverteidigung“ insbesondere auch eine psychologische Schulung für den Umgang mit solchen Situationen, einschließlich der Vermittlung von Kenntnissen über die möglichen psychischen Folgen.“

Nötig sei darüber hinaus das Angebot einer unverzüglichen professionellen psychologischen Betreuung für diejenigen, die Ausnahmesituationen – wie beispielsweise eine Geiselnahme – erleben. „Dazu sind konkrete Konzepte und Handlungsanweisungen für die einzelnen Einrichtungen nötig. In so einer Situation darf niemand allein gelassen werden. Das gilt im Übrigen für alle von Extremsituationen betroffenen Landesbediensteten“, forderte die CDU-Abgeordnete.

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung darüber hinaus dringend auf, bei der derzeit laufenden Erarbeitung eines Gesetzentwurfes über den Vollzug der Freiheitsstrafe den Aspekt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit zur Grundlage der gesetzlichen Ausgestaltung zu machen.

„Es darf nicht passieren, dass ins Gesetz gegossene Idealvorstellungen in Konflikt mit der Umsetzbarkeit an den jeweiligen Justizvollzugsveranstaltungen kommen. Der Gesetzgeber darf nur das gesetzlich fixieren, was sich auch vor Ort umsetzen lässt. Ansonsten entstehen durch geplante Neuregelungen zusätzliche Sicherheitsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Öffentlichkeit. Das muss unbedingt vermieden werden“, erklärte Ostmeier.

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