| Nr. 064/15
Die ständige Falschinformation der Öffentlichkeit über die Hintergründe der Geiselnahme in der JVA-Lübeck ist unerträglich
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat die Landesregierung nach heutigen (13. Februar 2015) Medienberichten über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen einen JVA-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt aufgefordert, die Öffentlichkeit endlich zutreffend zu informieren:
„Die ständige Falschinformation der Öffentlichkeit über die Hintergründe der Geiselnahme in der JVA-Lübeck ist unerträglich. Wenn die Albig-Regierung jetzt nicht endlich reinen Tisch macht, schließe ich weitere parlamentarische Schritte nicht mehr aus“, erklärte Günther in Kiel.
Jede Woche würden öffentliche Aussagen der Landesregierung durch Rechercheergebnisse der Medien widerlegt. „Bei dieser Salamitaktik der Albig-Regierung fragt sich jeder, wie lang die Wurst noch ist“, so Günther.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende betonte, dass die Landesregierung bereits zum wiederholten Mal das Instrument der Vertraulichkeit von Ausschusssitzungen missbraucht habe. Dies bringe die wenigen in nichtöffentlicher bzw. vertraulicher Sitzung informierten Abgeordneten in eine unmögliche Situation.
„Immer wenn sie frühere Behauptungen nicht mehr aufrecht erhalten kann, flieht die Albig-Regierung in die Vertraulichkeit. Damit verpasst sie gleichzeitig den informierten Abgeordneten einen Maulkorb. So werden die Abgeordneten gezwungen, falsche Behauptungen der Landesregierung unwidersprochen in der Öffentlichkeit stehen zu lassen. Das ist perfide und beschneidet die Abgeordenten in ihren Rechten“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
In der Sache werde immer deutlicher, wie falsch die Rückendeckung der Landesregierung für die Entscheidung der Anstaltsleitung war, die Information der Polizei am Heiligen Abend zu untersagen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lieferten nun ein weiteres Motiv für diese Entscheidung der Leiterin. Klar sei auch, dass die Vorfälle vor einer abschließenden Beratung über ein neues Justizvollzugsgesetz aufbereitet und analysiert werden müssten.
„Körperverletzung im Amt wäre nicht zu entschuldigen. Sie wäre jedoch ein weiterer Hinweis auf eine mögliche völlige Überforderung an der JVA. Die Gründe dafür müssen zwingend geklärt werden“, forderte Günther.
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Max Schmachtenberg
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