Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 302/10

Die unmittelbare Gefahr ist abgewandt, das Problem bleibt

Nach der heutigen (10. September 2010) Mitteilung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, dass der Hamburger Senat die Entscheidung zur Unterbringung eines ehemaligen Sicherungsverwahrten in einer schleswig-holsteinischen Einrichtung zur offenen Unterbringung von Drogen- und Alkoholabhängigen revidiert hat, haben CDU und FDP ihren diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag zurück gezogen. Dazu erklärte die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbara Ostmeier:

„Die ins Auge gefasste Einrichtung wäre für die Unterbringung eines hochgefährlichen ehemaligen Sicherungsverwahrten völlig ungeeignet gewesen. Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Hamburger Senats und danke dem Ministerpräsidenten für dessen Einsatz. Allerdings hat uns dieser konkrete Fall noch einmal die Problematik in besonders krasser Weise vor Augen geführt.“

Die neue bundesgesetzliche Regelung habe einige Probleme auf Bundesebene geklärt. Die Umsetzung stelle nun jedoch jedes Bundesland vor große Herausforderungen und offene Fragen.

So seien offene Einrichtungen für die Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter keine gute Lösung. Die Überwachung binde eine Vielzahl an Polizeibeamten, die an anderer Stelle fehlten.

Die Justizpolitikerin warnte vor der Entwicklung, dass sich die Bundesländer die Sicherungsverwahrten gegenseitig zuschieben:

„Wir haben alle das gleiche Problem. Die norddeutschen Bundesländer müssen schnellstens an einen Tisch und dieses Problem gemeinsam lösen“, forderte Ostmeier.

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