Notausschuss | | Nr. 014/21
Eine Verfassungsänderung muss die Statusrechte der Abgeordneten ausreichend sicherstellen
Anlässlich der mündlichen Anhörung zu einer Verfassungsänderung, die einen Notausschuss in der Landesverfassung vorsieht, äußerte sich die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Barbara Ostmeier zufrieden.
Es sei wichtig gewesen, sich ausführlich mit vielen anerkannten Verfassungsexpertinnen und -experten auszutauschen. Dabei sei auch deutlich gewesen, welche umfassenden Betrachtungen zur Regelung eines Notausschusses angestellt werden müssten, so Ostmeier.
„Es bedarf eines sehr sorgfältigen Umgangs mit dem Instrument eines Notparlaments. Es hat sich gezeigt, dass in Hinblick auf den Anwendungsfall weiter als die derzeitige Pandemie gedacht werden muss.“
Dabei müssten Cyberattacken, Überflutungen des Landtages und auch Angriffe auf Parlamente wie zuletzt in den USA in den Blick genommen werden, führt Ostmeier aus. Schließlich müsse bedacht werden, dass eine Verfassungsänderung auch immer die Statusrechte alle Abgeordneten im Blick haben müsse:
„Die Beteiligung eines Abgeordneten muss grundsätzlich gewährleistet werden. Auch im Notfall. Dafür sollte man Anwesenheits-, Frage- und Äußerungsrechte auch im Rahmen des Notausschusses für alle Abgeordneten sicherstellen", so Ostmeier abschließend.
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Max Schmachtenberg
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