| Nr. 299/07
Eine wegweisende Entscheidung!
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern über die von der rot/roten Vorgängerregierung beschlossene Kreisgebietsreform erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul:
„Auch wenn die Urteilsbegründung und ihre Auswirkungen auf die Schleswig-Holsteinische Verwaltungsstrukturreform noch in Ruhe zu bewerten sein werden, zeigt diese wegweisende Entscheidung deutlich: Der von der Union durchgesetzte Weg einer wirklich ergebnisoffenen und in jedem einzelnen Schritt wohl begründeten Strukturreform ist der einzig richtige.“
Wadephul, der die Urteilsverkündung in Greifswald vor Ort verfolgte, betonte, die Richter hätten vor allem die völlig unzureichende Begründung der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern bemängelt. Die Richter hätten gefordert, vor jeder Entscheidung über eine Reform der Gebietsstruktur nachzuweisen, dass diese wirklich notwendig und besser geeignet sei, die jeweiligen Ziele zu erreichen, als andere Maßnahmen.
Die Hürden für eine Kreisgebietsreform seien von den Richtern demnach in ihrer mit sechs zu eins getroffenen Entscheidung sehr hoch angesetzt worden. „Das Urteil stellt endgültig klar, dass unsere Kreise viel mehr sind als von der Gnade des Landes abhängige Auftragsverwaltungen, wie es rot/rot in Mecklenburg-Vorpommern gerne gesehen hätte“, so Wadephul.
Die Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsrichter hätten einer von oben diktierten Kreisgebietsreform eine deutliche Absage erteilt. Das Selbstverwaltungsrecht der Kreise sei auf ein Niveau mit dem der Gemeinden gehoben worden. Gerade den gewählten ehrenamtlichen Vertretern in den Kreistagen wiesen die Richter eine hohe Bedeutung zu. „Die Kreistagsabgeordneten müssen noch in der Lage sein, die Probleme vor Ort bewerten zu können. Das geht nur, wenn die Kreise noch überschaubar bleiben. Das müssen wir auch in Schleswig-Holstein gewährleisten“, erklärte der Fraktionschef.
Das Urteil komme gerade rechtzeitig, um noch in den Entscheidungsprozess für die schleswig-holsteinische Verwaltungsreform einzufließen. Es gelte nun, auch die Rechte und Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung deutlich mehr in den Vordergrund zu rücken, als dies bisher von Teilen der Landesregierung vorgesehen war.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel