CDU-Fraktion

EU - Wettbewerbsverzerrung auf Kosten des Hamburger Hafens

Anlässlich der heutigen (26. März 2012) Tagung der verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU in Kiel, haben die verkehrspolitischen Sprecher aus Schleswig Holstein, Hans Jörn Arp und Hamburg, Klaus-Peter Hesse heftige Kritik an der so genannten Mannheimer Akte vom 17.10.1968 geübt, welche den gebührenfreien Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt. Dadurch kommt es zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen insbesondere für niederländische Häfen.

Hans Jörn Arp: Die Mannheimer Akte stammt aus einer Zeit, als es völkerrechtlich noch geboten war, die Nutzung von Wasserstraßen zu regeln. In einem geeinten Europa dürfen solche Regelungen und nationale Gebühren auf anderen Wasserstraßen jedoch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das behindert unser Ziel der weiteren Verlagerung von Gütern auf Wasserstraßen.

Klaus-Peter Hesse: Ein Drittel der im Hamburger Hafen ankommenden Güter wird durch den Nordostseekanal weitertransportiert. Es darf nicht sein, dass der Hamburger Hafen gegenüber den niederländischen Häfen diskriminiert wird.

Beide Politiker kündigen an, in einem Antrag in den jeweiligen Landesparlamenten die Landesregierungen aufzufordern, rechtliche Schritte und eine mögliche Klage in Brüssel zu prüfen.

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