Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes über das niedersächsische Landesvergabegesetz zur Tariftreue erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen:
„Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich nach intensiver Diskussion im vergangenen Jahr zu einer Verlängerung des Tariftreuegesetzes entschieden - trotz erheblicher rechtlicher und volkswirtschaftlicher Bedenken, die wir damals auch öffentlich deutlich gemacht haben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt jetzt unsere Bedenken. Wir werden das Urteil daher sehr sorgfältig auswerten und prüfen, welche Konsequenzen es für das Schleswig-Holsteinische Tariftreuegesetz hat.
Eines wird jedoch bereits jetzt deutlich: Planwirtschaftliche Eingriffe in den Wettbewerb sind nicht nur volkswirtschaftlich problematisch, sondern auch rechtlich bedenklich.“