| Nr. 11/2012
Frau Fritzen hat von der Jagdausübung offenkundig keine Ahnung!
Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hartmut Hamerich, hat die heutige (11. Januar 2012) Kritik der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Nr. 012.12) an der Novellierung des Landesjagdgesetzes zurück gewiesen:
„Wir haben klar gestellt, dass auf Wasservögel auch weiterhin mit Bleischrot nicht geschossen werden darf. Ein weiter gehendes Verbot von Bleimunition kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erteilt werden“, erklärte Hamerich in Kiel.
Denn es gebe noch keine gesicherten Erkenntnisse, ob alternative Munition nicht auch Gifte im Fleisch der Tiere anreichere. Entsprechende Untersuchungen auf Bundesebene laufen, die Ergebnisse müssten abgewartet werden. Auch müsse aus Tierschutzgründen sicher gestellt sein, dass die alternative Munition genau so schnell und zuverlässig tötet, wie Bleimunition. „Die bejagten Tiere sollen keine unnötigen Qualen erleiden. Es wundert mich, dass Frau Fritzen dem keine Bedeutung beimisst“, so Hamerich.
Im Hinblick auf die von den Grünen kritisierten Abschusspläne stellte Hamerich klar, dass diese ein geeignetes Instrument zur Regulierung des Bestandes von Rehen und Hirschen sind. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Abschusspläne gewissenhaft und den tatsächlichen Bestandszahlen entsprechend aufgestellt werden und die Jäger diese umsetzen. Dafür seien geeignete Jagdzeiten erforderlich: „Wer wie Frau Fritzen gleichzeitig eine stärkere Bejagung des Rehwildes und eine Reduzierung der Jagdzeiten fordert, hat offenkundig keine Ahnung von der Jagdausübung“, so Hamerich.
Zur Entnahme von Eiern aus Gelegen stellte der Jagdexperte klar, dass diese nur für jagdbares Wild zulässig sei. Beispielsweise hätten im letzten Jahr allein an der Westküste 400.000 Gänse für erhebliche Fraßschäden gesorgt. Lediglich etwa 4000 Gänse seien demgegenüber erlegt worden. Hamerich abschließend: „Auch da zeigt sich die Unkenntnis von Frau Fritzen. Eine solche Überpopulation ist durch eine normale Jagdausübung nicht mehr zu regulieren. Deshalb muss die Entnahme von Eiern aus Gelegen möglich sein“.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel