Klimaschutzgesetz | | Nr. 060/21
Freiwilligkeit vor Zwang
Zum heute (16. Februar 2021) vorgelegten Kabinettsentwurf zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein, äußerte sich der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heiner Rickers:
"Schleswig-Holstein ist prädestiniert für die Energiewende und bietet in den Bereichen Mobilität, Wärme, Konsum, Gewerbe, Industrie und Landbewirtschaftung alle Voraussetzungen für klimaneutrale Prozesse. In der Jamaika-Koalition streben wir an über unterschiedliche Stufen Schleswig-Holstein auf die Klimaneutralität vorzubereiten. Wir setzen dabei auf Freiwilligkeit, Förderung und Aufklärung.
Damit holt die Landesregierung nach, was die Vorgängerregierung verpasst hat. Wir benennen klare Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU für das Jahr 2050. Zu dem beschlossenen Maßnahmenbündel gehören Punkte wie die Aufstellung kommunaler Wärmepläne, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Heizungswärme und die Fotovoltaikpflicht auf großen Parkplätzen.
Dabei hat sich Jamaika vom Gedanken der Freiwilligkeit leiten lassen und gegen Zwangsregelungen ausgesprochen. Die öffentliche Hand muss auch hier mit gutem Beispiel vorangehen und machbare Lösungen aufzeigen."
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel