Katja Rathje-Hoffmann, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (12.3.20) zum Thema Friesenhof:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Jugendeinrichtung Friesenhof ist aus vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar. Aus Sicht des Gerichts war die sofortige Schließung der Jugendeinrichtung damals nicht rechtmäßig. Eine Kindeswohlgefährdung lag, so das Gericht, nicht vor.
Das sehen wir anderes und deswegen unterstützen wir die Absicht des Sozialministeriums auf eine Zulassung der Berufung in diesem Verfahren. Es muss erneut gründlich geprüft werden, ob eine Kindeswohlgefährdung durch erniedrigende Maßnahmen wie zum Beispiel Strafsport, Körper- und Postkontrollen sowie stundenlanges Aussitzen vorliegt.
Wir sind der Meinung, dass Kinder in Heimen den gleichen und sorgsamen Schutz benötigen wie alle anderen Kinder bei ihren Eltern. Wir sagen: Alle Kinder haben die gleichen Schutzrechte.“