Gebäudetyp-E | | Nr. 235/23
Gebäudetyp-E ist die wohl vielversprechendste Initiative zum Bürokratieabbau seit Jahrzehnten
Es ist keine neue Erkenntnis, dass das Bauen im Land, insbesondere auch durch zu hohe bürokratische Hürden immer komplexer und teurer wird. Eine tiefgreifende Lösung hat bisher jedoch gefehlt. Auf diversen Feldern wurde probiert den wachsenden Bürokratiedschungel einzudämmen.
In Anbetracht dieser wachsenden Komplexität und der übermäßigen Anzahl von Vorschriften im Baugewerbe, stehen Staat und Gesellschaft vor der Herausforderung, das Akzeptanz für sinnvolle Regelungen schwindet, wenn wir durch diese unsere selbst gegebenen Ziele nicht erreichen. Es ist daher an der Zeit, neue Ansätze zu finden, um effektiv Bürokratie abzubauen.
Die Bayerische Architektenkammer hat sich diesem Thema gewidmet und einen wegweisenden Ansatz entwickelt. Statt sich mit isolierten Einzelfeldern zu beschäftigen, haben sie den Fokus darauf gelegt, den gesamten Bauprozess grundlegend zu vereinfachen. Das Ergebnis ist der innovative Gebäudetyp-E.
Der Gebäudetyp-E bietet die Möglichkeit, den Bürokratiedschungel sicher und effizient zu durchqueren. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Konzentration auf Standsicherheit, Brandschutz sowie gesunde Lebensverhältnisse zu legen und dabei auf nicht notwendige Normen verzichten zu können.
"Der Gebäudetyp-E ist die wohl vielversprechendste Initiative zum Bürokratieabbau seit Jahrzehnten. Der Gebäudetyp-E kann ein wegweisender Ansatz sein, um die Bürokratie im Bauwesen zu reduzieren und den Fokus auf das Wesentliche zu lenken", so der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann. „Wir müssen jedoch noch viele zivilrechtliche Fragestellungen klären, damit der Gebäudetyp-E ein rechtlich verbindlicher Sollstandard wird, der in der Praxis wirken kann. Es ist noch ein weiter Weg zu gehen. Mit dem heutigen Beschluss gehen wir allerdings den ersten Schritt auf diesem Weg."
Wir begrüßen die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz zu diesem Thema welche sich für eine Klärung der rechtlichen Fragen durch das Bundesjustizministerium aussprechen. Auch die Bauministerkonferenz wird ermutigt, das Thema aufzugreifen und alle relevanten Akteure einzubeziehen. Es ist wichtig, aktiv Innovationen zu fördern und die bestehenden Vorschriften anzupassen.
Insbesondere beabsichtigen wir daher § 67 LBO anzugehen und von einer Kann-Vorschrift zu einer Soll-Vorschrift zu ändern. Dadurch werden all jene Abweichungen beim Bau, welche keine sicherheitskritischen Aspekte aufweisen, einfacher genehmigungsfähig.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir die Bedeutung einer effizienten und praxisorientierten Bauregulierung erkennen und uns verpflichten, weiterhin Lösungen zu finden, um den Bauprozess zu erleichtern und die Bauindustrie zu fördern.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel