KiTa-Reform | | Nr. 330/19
Gesetzentwurf betrachtet KiTa-Landschaft mit notwendigem Maß an Sensibilität
Anlässlich des heutigen 2. Kabinettsbeschlusses zur KiTa-Reform äußert sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin Katja Rathje-Hoffmann:
„Mit dem heutigen zweiten Durchgang des Gesetzentwurfes ist ein weiterer Schritt des Reformprozesses getan. Wir sind mit der Forderung in diese Reform gegangen, dass wir das Schleswig-Holsteinische KiTa-System umfassend reformieren, transparenter machen und das Land in stärkere finanzielle Verantwortung nehmen.
Knapp eine halbe Milliarde zusätzliche Mittel werden in dieser Legislaturperiode in das System fließen, die Landesförderung wird von 2000 Euro pro Kind (2017) auf dann durchschnittlich 4400 Euro im Jahr 2022 wachsen. Wir legen Mindeststandards fest, ziehen einen Beitragsdeckel für die Elternbeiträge und dynamisieren die Landesmittel. Schleswig-Holstein hat sich das Ziel gesetzt, das familienfreundlichste Bundesland zu werden. Diese Zahlen zeigen, dass es uns ernst damit ist!
Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, der das Flächenland Schleswig-Holstein und dessen KiTa-Landschaft mit dem notwendigen Maß an Sensibilität betrachtet. Die KiTa-Reform wird ein „lernendes System“ sein, da wir während der um ein Jahr verlängerten Übergangzeit (bis Ende 2024) bislang nicht vorhandene Daten erheben und evaluieren werden. Es geht hierbei darum, wichtige regionale Parameter zu analysieren und auf diese auch angemessen reagieren zu können. Strukturelle Nachteilsausgleiche der örtlichen Träger sollen so maximal reduziert werden.
Wir werden nun in das parlamentarische Verfahren einsteigen und für unsere Reformvorschläge weiter werben. Wir sind uns sicher, dass mit dieser Reform alle Beteiligten gestärkt werden. Wir haben eine große Verantwortung für die nachfolgenden Generationen und müssen deshalb in frühkindliche Bildungsangebote investieren. Diese KiTa-Reform ist ein großer Beitrag, dieser Verantwortung gerecht zu werden.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel