Helfergleichstellung | | Nr. 48/22
Gute Nachricht für die Blaulicht-Familie
Tim Brockmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
Die Notwendigkeit eines funktionierenden und gut ausgestatteten und ausgebildeten Katastrophenschutzes hat nicht zuletzt die schreckliche Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt. In solchen Katastrophenfällen ist auch bisher die soziale Absicherung der Helferinnen und Helfer gewährleistet.
Problematisch in Hinsicht auf die soziale Absicherung waren bisher Einsätze der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer unterhalb des Katastrophenfalls. Dieses Problem der Versorgungslücke lösen wir jetzt mit dem Helfergleichstellungsgesetz.
Dies ist eine gute Nachricht für alle Helferinnen und Helfer, die bisher durch das Netz einer sozialen Absicherung gefallen sind und Urlaub für ihren Einsatz für das Allgemeinwohl nehmen mussten.
Gerade bei größeren Einsatzlagen bedarf es häufig der Unterstützung der gesamten Blaulicht-Familie für die Feuerwehren. Deshalb ist es nur folgerichtig, diesen Widerspruch aufzulösen und sie mit denen gleichzustellen, sofern die Hilfe der Hilfsorganisationen angefordert und in Anspruch genommen wird.
Dass zukünftig die Arbeitgeber der ehrenamtlichen Kräfte eine Entschädigung für den Dienstausfall der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen sollen, erhöht zudem deren Bereitschaft, diese für das Ehrenamt freizustellen. Das ist in einer Gesellschaft wie der unsrigen, die auf die Hilfe der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in hohem Maße angewiesen ist, von großem Wert.
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Max Schmachtenberg
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